Imitat des Stadtsiegels von 1674

Am 12. Juni 1674 erhielten die Eupener Kaufleute ihr erstes Siegel. Es zeigt den Heiligen Lambertus, der als Lütticher Diözesanpatron verehrt wurde. Ein weiteres Merkmal des Rundsiegels ist die Inschrift „Sigillum Consulum Iuratorum Eupensium“, was soviel wie „Siegel des Konsuls der Geschworenen von Eupen“ bedeutet.

Das Siegel wurde für Tuchwaren und für amtliche Schriftstücke genutzt. Ziel war dem aufstrebenden Wirtschaftsstandort mehr Gewicht und Einfluss zu verleihen.

Das Datum vom 12. Juni 1674 wird oft mit der Vergabe der Stadtrechte gleichgestellt. In Eupen beobachtet man jedoch eher eine sukzessive Verleihung von Privilegien, die zum Rang einer Stadt geführt haben. Als Freie Herrlichkeit verfügte Eupen bereits seit 1648 über eine Rechtsprechung und ein Schöffengericht. Der Ort besaß Marktrechte, die 1688 nochmal deutliche ausgebaut wurden. Die Abspaltung von der Mutterpfarre Baelen und die Erhebung der Nikolauskirche zur Pfarrkirche, erfolgte erst 1695.

Eine deutliche Bezeichnung als Stadt führt auf die Franzosenzeit zurück. Ab 1799 wurde Eupen zur „Marie“ also zu einer Bürgermeisterei erklärt. Der Maire wurde von Notablen (reichen Bürgern) für 5 Jahre gewählt und durch den ersten Konsul ernannt. Die „Mairie d’Eupen“ unterstand der Unterpräfektur Malmedy, einer der drei Einteilungen des Ourthe Departement.

Tatsache ist, dass Eupen ab dem 17. Jahrhundert an wirtschaftlicher Bedeutung gewann und laut Urkunde von 1674 Handelsbeziehungen zu Köln, Frankfurt, Lille, Antwerpen, Kortrijk, Gent, Brügge, Ypern, Mechelen und Hessen pflegte.